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  Gesundheitsministerkonferenz (GMK)
 
Beratungs- und Koordinierungsgremium aller Landesgesundheitsminister und des Bundesgesundheitsminister mit jährlich wechselndem Vorsitz.

Die GMK ist kein Verfassungsorgan. Beschlüsse der GMK haben nur empfehlenden Charakter.



72. Gesundheitsministerkonferenz 9./19. Juni 1999 in Trier

"Ziele für eine einheitliche Qualitätsstrategie im deutschen Gesundheitswesen"

Die wichtigsten Auszüge. Volltextzugriff hier. . .


1. Konsequente Patientenorientierung im Gesundheitswesen
Bis zum 1. 1. 2003 sind neutrale Patienteninformierungssysteme über die Einrichtungen des Gesundheitswesens für die Bevölkerung aufzubauen und vorzuhalten.

Bis zum 1. 1. 2003 sind neutrale Patienteninformierungssysteme über die Einrichtungen des Gesundheits-wesens für die Bevölkerung aufzubauen und vorzuhalten.

2. Ärztliche Leitlinien und Pflegestandards für die Qualitätsentwicklung nutzen
Bis zum 1. 1. 2005 sind ärztliche Leitlinien und Pflegestandards i.d. Diagnostik und Behand-lung von 10 prioritären Krankheiten von den Spitzenorganisationen anzuerkennen. Im gleichen Zeitraum sollen sich Diagnostik und Behandlung dieser Krankheiten möglichst weitgehend an den so anerkannten ärztlichen Leitlinien orientieren.

3. Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement sektorenübergreifend gestalten
Für prioritäre Krankheiten und Krankheitsfolgen sind bis zum 1. 1. 2005 sektorenübergreifende und somit durchgehende Versorgungsketten mittels ärztlicher Leitlinien bzw. Pflegestandards im Sinne integrierter Versorgungskonzepte zu entwickeln und abzustimmen.

4. Qualitätsmanagement in den Einrichtungen des Gesundheitswesens stärken
Alle Einrichtungen führen bis zum 1. 1. 2005 ein an dem Stand der Wissenschaft und Technik orientiertes Qualitätsmanagement ein.

5. Qualität darlegen
Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens dokumentieren bis zum 1. 1. 2003 in jährlichen Qualitätsberichten die Qualität ihrer Leistungen und veröffentlichen diese in geeigneter Form. ... Unter Zugrundelegung der jährlichen Qualitätsdarlegungen werden ... Landesqualitätsberichte und ... Bundesqualitätsberichte herausgegeben.

6. Qualitätsorientierte Steuerung weiterentwickeln
Der Gesetzgeber, bzw. die Körperschaften der Selbstverwaltung werden unter Einbeziehung ... bis zum 1. 1. 2008 Möglichkeiten prüfen, und Kriterien weiterentwickeln, bzw. entwickeln, nach denen Planung, Zulassungen, Kündigungen von Versorgungsverträgen und/oder Vergütungen soweit wie möglich auch an Qualitätskriterien gekoppelt werden. Dabei sind besonders die Auswertungen von Ergebnisqualitäten zu berücksichtigen.

Begründung: Wegen des hohen Schutzgutes der menschlichen Gesundheit sollte es ermöglicht werden, Leistungsanbieter nach ihrer erbrachten Qualität abgestuft zu vergüten, bzw. die, welche die gesetzten Qualitätsziele dauerhaft nicht erreichen, von der Versorgungserbringung ganz auszuschließen...

7. Weitere Anreize zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung setzen
Auf Landes- und Bundesebene sollen ab dem 1. 1. 2001 besonders vorbildliche Implementierungen von Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen mit Qualitätspreisen gewürdigt werden.

8. Unterstützung und Moderation für Qualitätsentwicklung weiterentwickeln
Zur regionalen Unterstützung der Qualitätsmanagementprozesse in den Einrichtungen und der Abstimmung von Versorgungsketten werden auf Landesebene oder in Kooperation zwischen verschiedenen Ländern bis zum 1.1.2005 wissenschaftlich ausgerichtete, neutrale Beratungseinrichtungen für die Qualitätsentwicklung unter Einbeziehung der öffentlichen Hand und der Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens weiterentwickelt.

9. Verstärkte Koordination bei der Umsetzung der Qualitätsziele auf Bundes- und Länderebene
Die Koordination bei der Umsetzung der Qualitätsziele auf Bundesebene wird den Arbeitsgemeinschaften zur Förderung der Qualitätssicherung in der Medizin (AQS) bei gleichberechtigter Mitgliedschaft der Pflege übertragen. Patientenvertretungen bzw. Verbraucherschutzverbände sind zu beteiligen.