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Sachverständigenrat
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Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen SGB V § 141
Versammlung aller relevanten Gruppen und Verbände, berufen durch den Bundesminister für Gesundheit
Unterstützung der konzertierten Aktion:
Sachverständigenrat SGB V § 142 - berufen durch den BM für Gesundheit
Der Sachverständigenrat erstellt Gutachten im Abstand von 2 Jahren...
Das BMG legt das Gutachten den gesetzlichen Körperschaften des Bundes unverzüglich vor ...
Sondergutachten 2000 des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen:
"Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit"
Band 1
Zielbildung, Prävention, Nutzerorientierung und Partizipation
Band 2
Qualitätsentwicklung in Medizin und Pflege
Einige Auszüge: Volltextzugriff unter
www.svr-gesundheit.de
2. Konzepte und Management von Qualität
Der Rat verwendet eine Definition von Qualität der Gesundheitsversorgung, die vor allem die Bedeutung von zuschreibbaren und erwünschten Gesundheitsergebnissen hervorhebt. Im Sinne eines systemisch erweiterten Qualitätsbegriffs ist neben der Qualität von Gesundheitsleistungen, Leistungserbringern und ihren Einrichtungen auch die Qualität von Strukturen und Steuerungsprozessen des Gesundheitssystems einzubeziehen.
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In deutschen Gesetzestexten und Vereinbarungen der Selbstverwaltung wird der Begriff ‚Qualitätssicherung‘ für die Gesamtheit aller primär und explizit qualitätsorientierten Maßnahmen und Zielsetzungen verwendet. Der Begriff ‚Qualitätsmanagement‘ wird in diesem Zusammenhang als eine der möglichen Umsetzungsmethoden verstanden. Übereinkünfte in internationalen Normungsgremien sehen dahingegen vor, dass Qualitätssicherung als eine der Umsetzungsmethoden des übergeordneten Konzepts ‚Qualitätsmanagement‘ aufgefasst wird. Der Rat hält eine Kombination beider Vorgehensweisen im Grundsatz für geboten; er sieht keine einander ausschließende Gegensätzlichkeit.
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Qualitätssicherung muss an erster Stelle gesundheitlichen Nutzen stiften und Patienten vor vermeidbaren versorgungsbedingten Schäden bewahren. Patienten- und Ergebnisorientierung steht im Mittelpunkt des Qualitätsmanagements im Gesundheitswesen.
3. Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Versorgung
In der ambulanten und stationären spezialärztlichen Versorgung in Deutschland existieren Hinweise auf relevante Anteile nicht-indizierter Leistungen und Qualitätsprobleme. Qualitätssichernde Maßnahmen sind für die spezialärztliche Versorgung daher von eminenter Bedeutung. Dies gilt insbesondere für die Fächer, in denen invasive oder technisch besonders aufwendige oder mit dem Risiko schwerer bis lebensbedrohlicher Komplikationen belastete Eingriffe durchgeführt werden.
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Derzeit mangelt es an einer umfassenden und laufend aktualisierten Bestandsaufnahme qualitätssichernder Maßnahmen im spezialärztlichen Versorgungsbereich. Die gesetzliche Verpflichtung der Vertragspartner auf Bundes- und Landesebene zur Meldung vertraglich vereinbarter Qualitätssicherungsmaßnahmen an die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualitätssicherung (AQS) in der Medizin reicht bislang nicht aus, zumal sie nicht sanktionsbewehrt ist.
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Die bisherigen Probleme bei der Durchführung qualitätssichernder Maßnahmen lassen sich im wesentlichen auf folgende Defizite zurückführen:
- Die durchgeführten Maßnahmen sind unvollständig und decken nur einzelne Phasen des problemorientierten Qualitätszyklus ab.
- Die Erfassung der Langzeitergebnisse diagnostisch-therapeutischen Handelns ist unzureichend.
- Motivationsprobleme und fehlende Anreize erschweren die Entwicklung und Durchführung qualitätssichernder Maßnahmen.
- Die qualitätssichernden Maßnahmen brechen an Grenzen von Institutionen und Professionen ab.
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Ein weiteres Problem der im stationären Bereich bislang dominierenden Verfahren der externen Qualitätskontrolle (z. B. der Qualitätssicherung bei Fallpauschalen und Sonderentgelten) ist darin zu sehen, dass diese in der Reaktion auf mögliche Qualitätsdefizite außerordentlich schwerfällig sind. Zwischen der Erhebung evtl. auffälliger Daten und der Einleitung gezielter Maßnahmen können im Einzelfall Jahre vergehen.
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