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   Aktuell

PraxiZert® und QEP®
PraxiZert® mit seinem ISO-basierten QMS gibt Ihnen Sicherheit in allen denkbaren Situationen in Bezug auf Ihr QMS. ISO ist eine internationale Norm, die auch in der Industrie weltweit vieltausendfach vertreten ist. Hiergegen kann keiner intervenieren, dies würde weltweit anerkannte Standards auszuhebeln versuchen. Diese Sicherheit in den Bestand ist es schließlich auch gewesen, die die Entwickler von PraxiZert® veranlasst hat, sich für die ISO und gegen individualistische Systeme zu entscheiden. Die Entscheidung der KV bei der Entwicklung von QEP® zu versuchen das Rad neu zu erfinden und sich von internationalen Normen abzuwenden, ist sehr zu bedauern. Über die Gründe hierfür mag man sich seine Gedanken machen. Nicht so unbedenklich ist es unserer Ansicht nach, dass gelegentlich in Verlautbarungen von unterschiedlicher Seite der Eindruck entstehen kann, als sei für den Vertragsarzt eine QMS nach den Vorgaben von QEP® besser oder verbindlicher als aus anderen Quellen und nach anderen Systematiken. Dem muß heftig widersprochen werden. Auch der Gemeinsame Bundesausschuß (GB) hat, mangels Zuständigkeit, keine normierenden Vorgaben gemacht und ausdrücklich festgestellt, dass alle QMS, die den Forderungen an ein QMS genügen auch den Forderungen des Gesetzes genügen. Darüber hinaus hat der GB nur die Zeitfenster für die Einführung eines QMS in der Arztpraxis definiert.
Wenn unbeschadet dessen, aus welchen Gründen auch immer, ein Anwender von PraxiZert® gerne eine Adaptation seines Systems an QEP® vornehmen möchte, so kann er das jetzt tun. NNC hat ein Zusatztool entwickelt mit dem, nach entsprechender Zuordnung, zwischen beiden Systemen hin und her gewechselt werden kann.
Ab update 1.1.3.0. kann durch den Erwerb eines EDV-Zusatz-tools die QEP®-Systematik angewendet werden. Aus Gründen des copyrights ist natürlich die Systematik von QEP® leer, d.h. ohne textlichen Inhalt. Sie können die Inhalte selbst in die Datenbank von PraxiZert® einfügen, was natürlich mit einem gewissen Aufwand verbunden ist. Wenn Sie diesen Aufwand scheuen, können Sie, im Rahmen eines Dienstleistungsauftrages, bei uns die Texteinspielung individuell bestellen. Die Preise pro tool betragen 150,00 € zuzüglich der gesetzlichen MWSt.


Sicherheit am Arbeitsplatz: Nadelstichverletzungen
Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitstoffe (TRBA) wurden in 6/2006 durch Bundesanstalt (BA) für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin novelliert. Diese Veränderungen betreffen auch die zu treffenden Maßnahmen in der Arztpraxis.
Alle Einzelheiten und wichtige links zu den relevanten Bestimmungen und zu den Informationen der Berufsgenossenschaften (BG) finden Sie unter: www.nadelstichverletzung.de.


Achtung:
Der Gemeinsame Bundesausschuß (GBA) hat Ausführungsbestimmungen zur gesetzlichen QM-Pflicht in den Arztpraxen beschlossen.
Link zum Volltext bitte hier klicken.


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   Qualitätsmanagement – Minimal- oder Maximallösung? Was ist richtig?

Verpflichtung zum Qualitätsmanagement (QM)
Die Einrichtung und Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagement-Systems (QMS) ist seit dem 01.01.2005 in allen Einrichtungen des Gesundheitswesens Pflicht (§135a SGB V).

Fragestellung
Bedingt durch diese Verpflichtung steht jede Praxis- oder Institutsleitung vor einer Reihe von Fragen.
Wie, wann und ggf. mit wem soll ich ein Qualitätsmanagement entwickeln. Vor allem aber, soll ich eine Minimallösung ansteuern, die so gerade die gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben erfüllt oder soll ich ein umfassendes QM einführen. Ist eine Zertifizierung wichtig oder nicht?
Gedanken zu diesen Fragen führen letztendlich zu der Überlegung:
Welchen Nutzen bringt QM der Praxis bzw. dem Institut?
Und wenn ja, wem, wo und in welchem Ausmaß nutzt das QM?
Die Einschätzung der Quantität des Nutzens wird entscheidend sein für die Frage, Minimal- oder Maximal-lösung.

Ausführungsbestimmungen
Der Gesetzgeber hat zwar das QM zur Pflicht erhoben, hat aber die Ausführungsbestimmungen in die Hand der Selbstverwaltung gegeben. Der gemeinsame Bewertungsausschuss wird in Kürze dazu Stellung nehmen müssen in welchem Zeitraum das QM eingeführt werden muss und wie die Einführung und der Betrieb des QM überprüft wird. Werden diese Bestimmungen dauerhaften Bestand haben, oder muss man sich vergleichbar den Gesundheitsreformen und der Entstehungsgeschichte des EBM2000plus auf eine Dauerbaustelle einrichten?
Fragen über Fragen. Gibt es Antworten?

Pragmatischer Zugang zum QM
Der pragmatische Zugang fragt nicht nach der Pflicht sondern nach dem Nutzen. Man möchte allen Entscheidungsträgern in den Praxen und Instituten raten, trennen Sie sich von der Vorstellung des gesetzlichen Auftrages bzw. der gesetzlichen Verpflichtung. Lernen Sie von der Industrie. Hier gibt es keinen gesetzlichen Zwang. Trotzdem unterhalten weltweit operierende Unternehmen, wie z.B. DaimlerCrysler große, qualifiziert besetzte QM-Abteilungen mit Millionen-Etats. Wie ist das zu verstehen? Der Qualitätsgedanke in der Industrie ist klar fokussiert auf die Bemühungen um die Qualität der Produktionsprozesse. Hierdurch werden betriebliche Ressourcen mobilisiert, die Wirtschaftlichkeits- und Kostenvorteile gegenüber Wettbewerbern ermöglichen, d.h. die Industrie will mit QM Geld verdienen. Man muss davon ausgehen, dass dies auch permanent gelingt, ansonsten wären die QM-Abteilungen sicherlich längst wegrationalisiert worden.
Der Nutzen des QM liegt in:
• Transparenz der Unternehmensprozesse
• Rationale Erbringung der Produktions- und Dienstleistungsprozesse
• Gezieltes Management der Ressourcen
• Kontinuität
• Nach Außen dokumentierte Qualität
• Etablierung betrieblicher Steuerungsinstrumente

Mini oder Maxi
Aus dem Gesagten ergibt sich eine logische Konsequenz. Die Errichtung eines minimalistisch orientierten QM, entwickelt, um allein der gesetzlichen Auflage zu genügen, zahlt sich letztlich nicht aus. Auch ein mi-nimalistisch orientiertes QM ist mit Entwicklungsarbeit und Entwicklungskosten verbunden. Wenn aber das QM keinen Output bzw. Benefit für das Unternehmen erzeugt, dann ist selbst dies zuviel und das eingesetzte Kapital verschwendet.


Nachhaltigkeit
Die zweite zentrale Fragestellung ist die nach der Nachhaltigkeit und Zukunftssicherheit des implementierten QMS. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Regelungen und Reglementierungen im Gesundheitswesen Nachhaltigkeit und Verlässlichkeit vermissen ließen. Ein QMS für die Praxis bzw. das Institut muss daher vorsorglich auf Zukunftssicherheit und Erweiterungsfähigkeit bzw. Wachstum angelegt sein. Die Entscheidungsträger der Praxen und Institute sollten nicht davon ausgehen, dass die Ausführungsbestimmungen zum gesetzlichen QM-Auftrag für die Einrichtungen im Gesundheitswesen, wie sie vom gemeinsamen Bewertungsausschuss demnächst beschlossen werden, Entscheidungen für die Ewigkeit darstellen. Will man einschätzen wohin die Entwicklung gehen könnte, empfiehlt sich das Studium der Empfeh-lungen der 22. Gesundheitsministerkonferenz von 1999 und das Sondergutachten 2000 des Sachverständigenrates zur konzertierten Aktion im Gesundheitswesen in denen klar zur Notwendigkeit einer Zertifizie-rung Stellung genommen wurde.

Zukunftssicherheit
Was bedeutet im Zusammenhang mit QM Zukunftssicherheit? Man kann im medizinischen Bereich des QM eine verhängnisvolle Tendenz erkennen etwas „eigenes“, „speziell medizinisches“ zu entwickeln und zu betreiben. Häufig kann man dabei beobachten, dass ein mehr oder weniger wildes Sammelsurium an Methodik und Terminologie aus unterschiedlichen etablierten QM-Systemen und QM-Normen entfremdet wird und zu einem neuen System „zusammengebastelt“ werden. Dies scheint uns eine Sackgasse zu sein, der aber durchaus aus der Sicht der Anbieter der „gebastelten“ Systeme in sich logisch ist. Der Einstieg in spezielle Systeme schafft Abhängigkeiten vom Anbieter, die der Betreiber des QM nicht ohne weiteres verlassen kann, ohne sein QMS aufgeben zu müssen. Die Gefahr von Inkompatibilitäten und fehlender langfristiger Zukunftssicherheit auf einem Gebiet, das vom öffentlichen Verordnungsgeber und Gesetzgeber abhängig ist, wird zwangsläufig die Folge sein. Voraussagen über die Entwicklung der Gesundheitspolitik und der Gesundheitsgesetzgebung waren in den letzten Jahren zum einen kurzlebig und zum anderen un-genau. Es steht zu befürchten, dass dies so bleiben wird. Wir glauben daher unbeirrt von allen Beteuerungen der Selbstverwaltung, dass als Basis für ein QMS in den Einrichtungen des Gesundheitswesens die ISO die beste Lösung darstellt. Die ISO, als weltweit etablierte, von staatlicher Lenkung und kommerziellen Verstrickungen unabhängige QM-Norm, kann die notwendige Sicherheit und Beständigkeit bieten, auch unabhängig von den Entwicklungen der Gesundheitspolitik in Deutschland und ggf. anstehenden europäischen Harmonisierungen. An der ISO kommt letztlich niemand vorbei. Wer aber ein ISO-basiertes QM-System betreibt, kann alle anderen ergänzenden geforderten oder gewünschten Maßnahmen leicht implementieren bzw. aufsetzen.
Die immer wieder und immer noch geäußerte Behauptung die ISO sei für die Entwicklung von QM-Systemen in medizinischen Dienstleistungsunternehmen nicht geeignet, entspricht nicht der Wahrheit. Misstrauen Sie denen, die Ihnen eine „spezielle medizinische“ Lösung anbieten.

Entscheidungsfindung
Bei der Bewertung angebotener Systeme zur Umsetzung eines QMS in der Praxis oder im Institut sollte man unabhängig von der gewählten Plattform bzw. Norm als Prämisse berücksichtigen, dass es keine „beste“ Lösung gibt. Die Entscheidung zu Art und Umfang des QM kann und muß orientiert sein an dem was die Leitung des Unternehmens will. Beim Vergleich der angebotenen Systeme und Serviceleistungen sollte man darauf achten, die Inhalte und die verbundenen Leistungen genau zu vergleichen. Die Darstel-lung und Werbung insbesondere von Institutionen, die sich bis zuletzt, bis die gesetzlicher Zwang nicht mehr zu verhindern war als QM-Verhinderer dargestellt haben, sollte kritisch bewertet werden. Besonders wichtig erscheint uns, dass alle jetzt zum QM verpflichteten medizinischen Einrichtungen darauf achten, dass QM nicht zu einer neuen Kontrollinstanz wird für die Institutionen, die sich bereits durch einen unheilvollen Einfluß auf die Praxen und Institute auszeichnen.
QM ist in seiner Grundidee keine Kontrollinstanz. Der primäre Ansatz der Kontrolle widerspricht der Philosophie des Qualitätsmanagement-Gedankens.


Zertifizierung
Die bisherigen Ankündigungen lassen erwarten, dass der Bewertungsausschuß keine Zertifizierung der QM-Systeme in medizinischen Einrichtungen fordern wird. Andererseits wird in einem Rechtsstaat eine gesetzliche Pflicht i.d.R. überwacht und normalerweise wird auch die Nichterfüllung einer gesetzlichen Pflicht mit Sanktionen belegt. Wie soll man dies zusammenbringen. Es scheint uns unter Beachtung der Äußerungen der Gesundheitsministerkonferenz und des Sachverständigenrates klar zu sein, dass eine, wie auch immer geartete Überwachung durch Dritte kommen wird, wenn nicht jetzt, dann eben später. Ansonsten wäre auch die Einführung einer gesetzlichen Pflicht nicht verständlich. Bei der Überprüfung durch Dritte ist es im ureigensten Interesse des Unternehmens, dass der externe Überprüfer (Auditor) unabhängig ist, also weder aus staatlichen Stellen kommt noch u.E. aus Institutionen der ärztlichen Selbstverwaltung.

Schlussfolgerung
Es gibt zwar keine beste Lösung aber eine elegante Lösung. Egal wie umfassend Sie sich dem QM widmen wollen achten Sie auf
• Kompatibilität mit unterschiedlichen Systematiken
• Erweiterungsfähigkeit
• Zukunftssicherheit

Das System PraxiZert® ist ISO-basiert, flexibel und sowohl für Minimallösungen wie für Maximallösungen geeignet. Darüber hinaus ist es wachstumsorientiert und zukunftssicher.

Wenn jemand trotz aller dargestellten Gründe sich für ein QMS entscheidet, das lediglich den gesetzlichen Anforderungen genügt, dann ist er mit PraxiZert® Basic Edition gut versorgt. Da PraxiZert® modular auf-gebaut ist, können jederzeit weitere Bausteine des Systems hinzugefügt werden um PraxiZert® an die Bedürfnisse des Anwenders anzupassen.

Wenn der Anwender ein QMS nutzen möchte, das auch als Betriebsmanagementsystem die Vorteile und den Nutzen eines QMS für den Betrieb erschließt, sollte er PraxiZert® als Master QMS in der Professional Edition erwerben.