Verpflichtung zum Qualitätsmanagement (QM)
Die Einrichtung und Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagement-Systems
(QMS) ist seit dem 01.01.2005 in allen Einrichtungen des Gesundheitswesens
Pflicht (§135a SGB V).
Fragestellung
Bedingt durch diese Verpflichtung steht jede Praxis- oder Institutsleitung
vor einer Reihe von Fragen.
Wie, wann und ggf. mit wem soll ich ein Qualitätsmanagement
entwickeln. Vor allem aber, soll ich eine Minimallösung ansteuern,
die so gerade die gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben erfüllt
oder soll ich ein umfassendes QM einführen. Ist eine Zertifizierung
wichtig oder nicht?
Gedanken zu diesen Fragen führen letztendlich zu der Überlegung:
Welchen Nutzen bringt QM der Praxis bzw. dem Institut?
Und wenn ja, wem, wo und in welchem Ausmaß nutzt das QM?
Die Einschätzung der Quantität des Nutzens wird entscheidend
sein für die Frage, Minimal- oder Maximal-lösung.
Ausführungsbestimmungen
Der Gesetzgeber hat zwar das QM zur Pflicht erhoben, hat aber die
Ausführungsbestimmungen in die Hand der Selbstverwaltung gegeben.
Der gemeinsame Bewertungsausschuss wird in Kürze dazu Stellung
nehmen müssen in welchem Zeitraum das QM eingeführt werden
muss und wie die Einführung und der Betrieb des QM überprüft
wird. Werden diese Bestimmungen dauerhaften Bestand haben, oder
muss man sich vergleichbar den Gesundheitsreformen und der Entstehungsgeschichte
des EBM2000plus auf eine Dauerbaustelle einrichten?
Fragen über Fragen. Gibt es Antworten?
Pragmatischer Zugang zum QM
Der pragmatische Zugang fragt nicht nach der Pflicht sondern nach
dem Nutzen. Man möchte allen Entscheidungsträgern in
den Praxen und Instituten raten, trennen Sie sich von der Vorstellung
des gesetzlichen Auftrages bzw. der gesetzlichen Verpflichtung.
Lernen Sie von der Industrie. Hier gibt es keinen gesetzlichen
Zwang. Trotzdem unterhalten weltweit operierende Unternehmen, wie
z.B. DaimlerCrysler große, qualifiziert besetzte QM-Abteilungen
mit Millionen-Etats. Wie ist das zu verstehen? Der Qualitätsgedanke
in der Industrie ist klar fokussiert auf die Bemühungen um
die Qualität der Produktionsprozesse. Hierdurch werden betriebliche
Ressourcen mobilisiert, die Wirtschaftlichkeits- und Kostenvorteile
gegenüber Wettbewerbern ermöglichen, d.h. die Industrie
will mit QM Geld verdienen. Man muss davon ausgehen, dass dies
auch permanent gelingt, ansonsten wären die QM-Abteilungen
sicherlich längst wegrationalisiert worden.
Der Nutzen des QM liegt in:
• Transparenz der Unternehmensprozesse
• Rationale Erbringung der Produktions- und Dienstleistungsprozesse
• Gezieltes Management der Ressourcen
• Kontinuität
• Nach Außen dokumentierte Qualität
• Etablierung betrieblicher Steuerungsinstrumente
Mini oder Maxi
Aus dem Gesagten ergibt sich eine logische Konsequenz. Die Errichtung
eines minimalistisch orientierten QM, entwickelt, um allein der
gesetzlichen Auflage zu genügen, zahlt sich letztlich nicht
aus. Auch ein mi-nimalistisch orientiertes QM ist mit Entwicklungsarbeit
und Entwicklungskosten verbunden. Wenn aber das QM keinen Output
bzw. Benefit für das Unternehmen erzeugt, dann ist selbst dies
zuviel und das eingesetzte Kapital verschwendet.
Nachhaltigkeit
Die zweite zentrale Fragestellung ist die nach der Nachhaltigkeit
und Zukunftssicherheit des implementierten QMS. Die Vergangenheit
hat gezeigt, dass die Regelungen und Reglementierungen im Gesundheitswesen
Nachhaltigkeit und Verlässlichkeit vermissen ließen.
Ein QMS für die Praxis bzw. das Institut muss daher vorsorglich
auf Zukunftssicherheit und Erweiterungsfähigkeit bzw. Wachstum
angelegt sein. Die Entscheidungsträger der Praxen und Institute
sollten nicht davon ausgehen, dass die Ausführungsbestimmungen
zum gesetzlichen QM-Auftrag für die Einrichtungen im Gesundheitswesen,
wie sie vom gemeinsamen Bewertungsausschuss demnächst beschlossen
werden, Entscheidungen für die Ewigkeit darstellen. Will man
einschätzen wohin die Entwicklung gehen könnte, empfiehlt
sich das Studium der Empfeh-lungen der 22. Gesundheitsministerkonferenz
von 1999 und das Sondergutachten 2000 des Sachverständigenrates
zur konzertierten Aktion im Gesundheitswesen in denen klar zur Notwendigkeit
einer Zertifizie-rung Stellung genommen wurde.
Zukunftssicherheit
Was bedeutet im Zusammenhang mit QM Zukunftssicherheit? Man kann
im medizinischen Bereich des QM eine verhängnisvolle Tendenz
erkennen etwas „eigenes“, „speziell medizinisches“
zu entwickeln und zu betreiben. Häufig kann man dabei beobachten,
dass ein mehr oder weniger wildes Sammelsurium an Methodik und Terminologie
aus unterschiedlichen etablierten QM-Systemen und QM-Normen entfremdet
wird und zu einem neuen System „zusammengebastelt“ werden.
Dies scheint uns eine Sackgasse zu sein, der aber durchaus aus der
Sicht der Anbieter der „gebastelten“ Systeme in sich
logisch ist. Der Einstieg in spezielle Systeme schafft Abhängigkeiten
vom Anbieter, die der Betreiber des QM nicht ohne weiteres verlassen
kann, ohne sein QMS aufgeben zu müssen. Die Gefahr von Inkompatibilitäten
und fehlender langfristiger Zukunftssicherheit auf einem Gebiet,
das vom öffentlichen Verordnungsgeber und Gesetzgeber abhängig
ist, wird zwangsläufig die Folge sein. Voraussagen über
die Entwicklung der Gesundheitspolitik und der Gesundheitsgesetzgebung
waren in den letzten Jahren zum einen kurzlebig und zum anderen
un-genau. Es steht zu befürchten, dass dies so bleiben wird.
Wir glauben daher unbeirrt von allen Beteuerungen der Selbstverwaltung,
dass als Basis für ein QMS in den Einrichtungen des Gesundheitswesens
die ISO die beste Lösung darstellt. Die ISO,
als weltweit etablierte, von staatlicher Lenkung und kommerziellen
Verstrickungen unabhängige QM-Norm, kann die notwendige Sicherheit
und Beständigkeit bieten, auch unabhängig von den Entwicklungen
der Gesundheitspolitik in Deutschland und ggf. anstehenden europäischen
Harmonisierungen. An der ISO kommt letztlich niemand
vorbei. Wer aber ein ISO-basiertes QM-System betreibt,
kann alle anderen ergänzenden geforderten oder gewünschten
Maßnahmen leicht implementieren bzw. aufsetzen.
Die immer wieder und immer noch geäußerte Behauptung
die ISO sei für die Entwicklung von QM-Systemen
in medizinischen Dienstleistungsunternehmen nicht geeignet, entspricht
nicht der Wahrheit. Misstrauen Sie denen, die Ihnen eine „spezielle
medizinische“ Lösung anbieten.
Entscheidungsfindung
Bei der Bewertung angebotener Systeme zur Umsetzung eines QMS in
der Praxis oder im Institut sollte man unabhängig von der gewählten
Plattform bzw. Norm als Prämisse berücksichtigen, dass
es keine „beste“ Lösung gibt. Die Entscheidung
zu Art und Umfang des QM kann und muß orientiert sein an dem
was die Leitung des Unternehmens will. Beim Vergleich der angebotenen
Systeme und Serviceleistungen sollte man darauf achten, die Inhalte
und die verbundenen Leistungen genau zu vergleichen. Die Darstel-lung
und Werbung insbesondere von Institutionen, die sich bis zuletzt,
bis die gesetzlicher Zwang nicht mehr zu verhindern war als QM-Verhinderer
dargestellt haben, sollte kritisch bewertet werden. Besonders wichtig
erscheint uns, dass alle jetzt zum QM verpflichteten medizinischen
Einrichtungen darauf achten, dass QM nicht zu einer neuen Kontrollinstanz
wird für die Institutionen, die sich bereits durch einen unheilvollen
Einfluß auf die Praxen und Institute auszeichnen.
QM ist in seiner Grundidee keine Kontrollinstanz. Der primäre
Ansatz der Kontrolle widerspricht der Philosophie des Qualitätsmanagement-Gedankens.
Zertifizierung
Die bisherigen Ankündigungen lassen erwarten, dass der Bewertungsausschuß
keine Zertifizierung der QM-Systeme in medizinischen Einrichtungen
fordern wird. Andererseits wird in einem Rechtsstaat eine gesetzliche
Pflicht i.d.R. überwacht und normalerweise wird auch die Nichterfüllung
einer gesetzlichen Pflicht mit Sanktionen belegt. Wie soll man dies
zusammenbringen. Es scheint uns unter Beachtung der Äußerungen
der Gesundheitsministerkonferenz und des Sachverständigenrates
klar zu sein, dass eine, wie auch immer geartete Überwachung
durch Dritte kommen wird, wenn nicht jetzt, dann eben später.
Ansonsten wäre auch die Einführung einer gesetzlichen
Pflicht nicht verständlich. Bei der Überprüfung durch
Dritte ist es im ureigensten Interesse des Unternehmens, dass der
externe Überprüfer (Auditor) unabhängig ist, also
weder aus staatlichen Stellen kommt noch u.E. aus Institutionen
der ärztlichen Selbstverwaltung.
Schlussfolgerung
Es gibt zwar keine beste Lösung aber eine elegante Lösung.
Egal wie umfassend Sie sich dem QM widmen wollen achten Sie auf
• Kompatibilität mit unterschiedlichen Systematiken
• Erweiterungsfähigkeit
• Zukunftssicherheit
Das System PraxiZert® ist ISO-basiert,
flexibel und sowohl für Minimallösungen wie für Maximallösungen
geeignet. Darüber hinaus ist es wachstumsorientiert und zukunftssicher.
Wenn jemand trotz aller dargestellten Gründe sich für
ein QMS entscheidet, das lediglich den gesetzlichen Anforderungen
genügt, dann ist er mit PraxiZert® Basic
Edition gut versorgt. Da PraxiZert® modular
auf-gebaut ist, können jederzeit weitere Bausteine des Systems
hinzugefügt werden um PraxiZert® an die
Bedürfnisse des Anwenders anzupassen.
Wenn der Anwender ein QMS nutzen möchte, das auch als Betriebsmanagementsystem
die Vorteile und den Nutzen eines QMS für den Betrieb erschließt,
sollte er PraxiZert® als Master QMS in der
Professional Edition erwerben.
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