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PraxiZert® Update 2.0
Sehr geehrter Nutzer von PraxiZert®
Sie haben eine Nachricht über dei update-Aktion für PraxiZert® erhalten und sich für einen update entschieden.
Sie benötigen für den update durch unsere Programmier-Firma ein Kommunikationssystem. Wie wir Ihnen mitgeteilt haben,
haben wir hierzu „netviewer“ ausgewählt.
Laden Sie sich die kleine Datei herunter und installieren Sie dies auf dem Rechner von dem aus Sie den update bewerkstelligen wollen.
Dort sollte auch ein Telefon stehen.
Zu dem vereinbarten Zeitpunkt starten Sie das Programm. Dort öffnet sich ein Fenster in den nach einer Sitzungsnummer gefragt wir.
Diese Erhalten Sie mit beginn der Sitzung
von dem zuständigen Programmierer. Wenn Sie die Nummer eingegeben haben, wird die Verbindung aufgebaut.
Viel Erfolg und weiter gute Erfolge mit Ihrem QM.
Mit freundlichen Grüßen H. Nüllen
Zum Download bitte hier klicken. . .
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Anmeldeformular zur DEKRA-Zertifizierung
Wenn Sie die Sonderkonditionen für die DEKRA-Zertifizierung nutzen wollen, müssen Sie die Anmeldung
mittels des in der Anlage befindlichen Formulars durchführen.
Der Rabatt bewegt sich zwischen 10 und 12 % auf die Orginalpreise.
Zum Anmeldeformular bitte hier klicken. . .
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Neuheit
QEP Zusatzmodul zu PraxiZert®
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen
Es ist von einigen Anwendern der Wunsch an uns herangetragen worden, das System PraxiZert®
auf die Erfordernisse von QEP® umswitschen zu können. Offensichtlich befürchten diese Kollegen, dass die
KV-en ihre Monopolstellung dahingehend ausnützen, dass sie die Anwender von QEP® "bevorzugen" oder in einer
irgendwie gearteten Weise besser stellen. Hiezu ist festzustellen, dass PraxiZert® als ein
Normenbasiertes System unanfechtbar ist und über die Grenzen und Zuständigkeiten der KV weit hinausgeht.
Ein zertifiziertes ISO-basiertes QMS hält allen anderen Forderungen, aus welcher Quelle sie auch kommen mögen,
stand. Im Übrigen ist den Veröffentlichungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zu diesem Thema zu entnehmen,
dass von den mit der Umsetzung dieser gesetzlichen Forderungen betrauten Organisationen keinerlei Präjudizierungen
über Art und Umfang des geforderten QMS vorgenommen werden.
Wie dem auch sei, NNC ist dem Wunsch nachgekommen und hat in der EDV zu PraxiZert® die Möglichkeit
geschaffen, die Dokumentation von PraxiZert® in die QEP®-Systematik zu überführen und zwischen
beiden Systematiken hin und her zu schalten.
Das QEP®-Zusatzmodul kann von PraxiZert®-Anwendern gegen eine kleine Gebühr erworben werden.
Bei der Bestellung muß vom Besteller gegenüber NNC nachgewiesen werden, z.B. durch Vorlage der Rechnung, dass
der Besteller das System QEP® erworben hat und berechtigt ist, dieses anzuwenden. Dies ist erforderlich um
sicherzustellen, dass keine Copyrights verletzt werden.
Bei der Auslieferung des Zusatzmoduls zu QEP® finden sich hierin aus Gründen des Copyrights keine QEP®-Texte,
also insbesondere der Qualitätsziele-Katalog nicht textlich integriert. Der Anwender muß diese Texte also selbst
in die vorgesehenen Abschnitte der EDV einfügen. Diese Arbeit kann Ihnen NNC als Dienstleistung gegen eine kleine
Gebühr abnehmen.
| Preisliste |
| PraxiZert®- - QEP-Zusatzmodul |
175,00 € zuzügl. gesetzl. MWSt |
| Texteinlesung des QEP-Qualitätsziele-Katalogs |
150,00 € zuzügl. gesetzl. MWSt |
Weiterhin viel Erfolg beim QM.
Mönchengladbach, den 12.08.2006
H. Nüllen & T. Noppeney
Tipps und Tricks
In dieser Rubrik möchten wir Ihnen als PraxiZert®-Anwender Tipps und Tricks im Zusammenhang mit der Erstellung,
Entwicklung und Fortführung des QM's in Ihrer Praxis bzw. Institut näher bringen. Dies soll sowohl QM-spezifische
Dinge als auch technische Hinweise enthalten.
Fragen und Anregungen aus den Reihen der PraxiZert®-Anwender sind jederzeit willkommen.
Tipps und Tricks: Flow charts
Tipps und Tricks: Organigramme
Änderung der Praxisdaten
Die Praxisdaten, die im Eingangsbild von PraxiZertIII erscheinen werden über die ini.dat fest in die Datenbank eingegeben und
können von Ihnen als Anwender nicht eigenständig verändert werden.
Wenn sich Ihre Anschrift ändert, oder die Partner der Praxis sich ändern, so müssen Sie eine Änderung der Praxisdaten bei NNC
beantragen. NNC behält sich vor die Angaben zu überprüfen (s.a. Lizenzvertrag). Die Änderung der Praxisdaten erfolgt über die
Einspielung einer neuen ini.dat. Um die neue ini.dat erstellen zu können benötigt NNC die neuen Daten.
Hierzu sollen Sie das Formular "Praxisdaten" unter MS-Word ausfüllen und per email an NNC senden.
Das notwendige Formular können Sie hier als zipfile herunterladen.
Praxisdaten hier klicken. . .
Freischaltung (ini.dat)
Zur Freischaltung Ihres QMS PraxiZert® muß eine gültige ini.dat im System implementiert sein.
Wenn sich Ihre Praxisdaten ändern oder wenn Sie bei einer Standard-Programmversion eine Funktionserweiterung
erworben haben, muß die ini.dat ausgetauscht werden.
Eine neue ini.dat müssen Sie in diesem
Falle bei NNC GmbH beantragen.
Hierzu ist es erforderlich, daßm, Sie das Formular "Praxidaten"
ausgefüllt per mail (*.zip) an NNC senden.
Sie erhalten dann die ini.dat per mail zugeschickt.
Programm update
Die Programmversionen werden aufsteigend nummeriert, z.B. 1.0.7.0 etc.. Wenn nur eine neue Programm.exe (Ausführungsdatei)
ausgeliefert wird, brauchen Sie in Ihrem PraxiZert®-Anwendungsordner nur die alte *.exe gegen die neue auszutauschen.
Zur Sicherheit lagern Sie die alte praxizert.exe am besten zunächst in einen von Ihnen neu einzurichtenden Ordner
"Alte exe" o.ä. aus, falls die neue exe beim download etwas abbekommen hat, was schon mal passieren kann. Wenn Sie
dann die neue exe in den Anwendungsordner einkopiert haben, funktioniert das Programm sofort auf dem neuen Programmstand.
Wenn jedoch updates vorgenommen werden, bei welchem Änderungen an den Datenbankindices, Datenbank-Engines etc. erforderlich
sind, erhalten Sie den update als eine selbst extrahierende zip-Datei. Diese legen Sie z.B. in Ihren Anwendungsordner und
starten diese durch Doppelklick. Der eigentliche update erfolgt dann nach festgelegten Regeln, die Sie nicht beeinflussen
können oder müssen. Sie brauchen dann nur den Anweisungen zu folgen.
Es empfiehlt sich vor jedem update eine Sicherung der vorhandenen Datenbanken vorzunehmen, z.B. durch Kopie in einen
besonderen Ordner. In jedem Fall findet sich bei den updates eine INFO mit dem Titel "readmefirst", z.B.
"readmefirst_1.1.0.0", die Sie auf alle Fällen als erstes lesen sollten. Die update-Routine legt diese
readmefirst-Datei in den MGU-Ordner Ihres Anwendungsordners. Hier finden Sie auch ggf. die neue
Version des EDV-Handbuches.
Praxizert-Update 1.1.3.0 hier klicken. . .
Programmergänzungen
Hier finden Sie neue oder überarbeitete Dokumente zum download eingestellt. Nähere Einzelheiten finden Sie jeweils
in einer beiliegenden Datei mit der Bezeichnung “readmefirst.doc”.
Druckvorlagen_HB_1.0.7.0_phleb hier klicken. . .
Druckvorlagen_HB_1.0.7.0_patho hier klicken. . .
Druckvorlagen_HB_1.0.7.0_kardio hier klicken. . .
Druckvorlagen_HB_1.0.7.0_gef hier klicken. . .
Druckvorlagen_HB_1.0.7.0_gastro hier klicken. . .
Druckvorlagen_HB_1.0.7.0_basis hier klicken. . .
EDV-Netze: Verbesserung der Performance
In diesem download finden Sie die notwendigen Elemente und die Anleitung der Umsetzung zur Verbesserung der Performance in
File-Server-Netzen.
Performance_in_Netzen hier klicken. . .
PraxiZert® EDV-Handbuch 5. Auflage
In diesem Download finden Sie die 5. Auflage des EDV-Handbuches zu PraxiZert® im pdf-Format.
EDV Handbuch 5.Auflage hier klicken. . .
Neue Dokumente
Unter dieser Rubrik finden Sie neue oder (alte) überarbeitete Dokumente zum QMS-PraxiZert®.
Es bleibt dem Anwender überlassen, ob er von diesen Dokumenten Gebrauch macht.
Lesen Sie mehr. . .
Gesetze & Verordnungen
Hier finden Sie pdf-Dateien von Gesetzen und Verordnungen zum download eingestellt. Diese Zusammenstellung erhebt keinen
Anspruch auf Vollständigkeit und NNC übernimmt auch keine Garantie dafür, dass es sich immer um die neueste Ausgabe
handelt, wenngleich wir uns darum bemühen die Dinge zu aktualisieren.
Manche Gesetze und Verordnungen sind nicht als pdf zugänglich, bzw. sind nur über die juris GmbH, kostenpflichtig
zu erhalten. In diesen Fällen haben wir Ihnen einige direkte links angegeben, die Sie direkt zu dem genannten
Gesetzestext bzw. zu der Stelle führt, wo auch andere Gesetze zum download oder nur zum
Einsehen bereitstehen.
Arbeitschutz und Arbeitsicherheit: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
SGB V: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_5/index.html
Normen
Die gängigen Normen, die Sie beim Betrieb Ihres QMS anwenden, insbesondere die ISO liegen weder als Datei zum download
noch als einsehbare Datei vor, weil sich die beteiligten Organisationen z.T. über die Einnahmen aus dem Verkauf
der Normen finanzieren. Die ISO und die DIN Normen werden exclusiv über den Beuth-Verlag Berlin vertrieben. Wir
können Ihnen daher hier nur den entsprechenden link zur Verfügung stellen.
ISO 9000ff: Beuth Verlag
Links für ambulante OP-Einrichtungen
Ambulante OP-Einrichtungen werden in zunehmendem Maße mit Auflagen belegt, die die ohnehin grenzwertige
Kostensituation verschärfen. Unbeschadet dessen ist es jedoch für den Betreiber zwingend notwendig den
letzten Stand der Gesetzgebung und Verordnungen zu kennen und zu berücksichtigen. Wir sind bemüht Meldungen,
die uns erreichen oder die uns auffallen, für Sie bereitzustellen.
Ckecklisten zur Selbstauskunft für ambulante OP-Einrichtungen der Stadt Bonn
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