Home NNC Produkte Leistungen Empfehlungen Politik Q-QM-QMS Zertifizierung Q-Links Kontakt  

  QM - aber wie?
 
Nach den Bestimmungen des novellierten § 135a des SGB V sind alle medizinischen Einrichtungen in Deutschland seit dem 01.01.2004 verpflichtet eine einrichtungsinternes Qualitäts-Management (QM) zu entwickeln und zu betreiben.

Wie packt es nun der im QM nicht so bewanderte Arzt oder Leiter eines sonstigen medizinischen Dienstleistungsunternehmens an, diese Forderung nach Einführung eines Qualitäts-Managements bzw. eines Qualitäts-Management-Systems (QMS) umzusetzen?

Wie bereits seit 2000 Jahren führen viele Wege nach Rom. Um es klar zu sagen: Es gibt keine beste Methode.
Bei der Wahl des Weges vom Startpunkt bis zum funktionsfähigen QMS ist es wichtig zu berücksichtigen, was der Anwender will und welche Ressourcen und wie viel manpower er für das Erreichen des Ziels einsetzen will.
In den folgenden Abschnitten wollen wir Ihnen einen neutralen Überblick über die möglichen Wege geben, die beschritten werden können.


QMS ohne S

Unter Qualitäts-Management ohne Qualitäts-Management-System versteht man im Prinzip das projektgebundene Qualitäts-Management, d.h. für bestimmte Anlässe oder Projekte, Bereiche etc. werden die Prinzipien des Qualitätsmanagement wie Dokumentation, Prozesskontrolle und Prozessbewertung etc. angewendet.
Diese Vorgehensweise wird gerne von großen, stark gegliederten Institutionen angewendet in denen eine Einigung über eine einheitliche Systematik nicht oder noch nicht erzielt werden konnte, oder wo man vor der Komplexität einer zu erstellenden übergreifenden Systematik zurückschreckt. Das projektgebundene QM kann durchaus auch für kleine Institutionen der Start in die Welt des QM sein, sollte jedoch dann verbunden sein mit einem strukturierten Entwicklungsplan.


QMS aber welches?

Das Unternehmen, dass über kein strukturiertes Management-System verfügt, was für die meisten Einrichtungen im Gesundheitswesen zutreffen dürfte, ist gut beraten an den Beginn der Entwicklungsarbeit eine umfassende Dokumentationsarbeit zu stellen. Dies soll erreichen, dass die im Unternehmen geltenden Abläufe und Prozesse nachvollziehbar dargelegt sind und sich erst so einer allgemeinen Beurteilbarkeit erschließen.

Bei der Frage welches System man wählen soll, scheiden sich offensichtlich die Geister, wobei die Argumentationen nicht immer nachvollziehbar sind. Insbesondere im Gesundheitswesen kann man eine im Prinzip wenig verständliche Tendenz erkennen, dass Rad neu zu erfinden, etwas Neues, Eigenes vorweisen zu können. So geschehen bei der Entwicklung von KTQ® für den Krankenhausbereich. Die Bundesärztekammer (BÄK) beteiligt sich offensichtlich, ohne Absprache mit anderen Organisationen der Selbstverwaltung, daran das KTQ®-System auf die Bedürfnisse der Arztpraxis anzupassen. Ob es vernünftig ist eine System, was sich in der Klinik, für das es entwickelt wurde, bis jetzt weder durchgesetzt noch bewährt hat auf die Arztpraxis umzusetzen, sei dahingestellt. Aber auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beteiligt sich an diesem Wettstreit, wobei hier das Endergebnis noch nicht vorliegt und somit auch nicht abschließend beurteilt werden kann.

NNC hat sich bei der Entwicklung von PraxiZert® von dem Gedanken leiten lassen, dass als Grundlage für die Entwicklung von Qualitäts-Management-Systemen für die Medizin Systematiken gewählt werden sollten, die alle Entwicklungsmöglichkeiten offen halten, mit welchen umfangreiche Erfahrungen bestehen und die aufgrund einer weltweiten Verbreitung Sicherheit im Bestand bieten. Diese Bedingungen erfüllt für deutsche Verhältnisse nur die ISO in Form der Norm DIN EN ISO 9001:2000.


Gründe für die Wahl der ISO
  1. In der Industrie bereits x-fach erprobt und eingesetzt

  2. Klar strukturiert und straff gegliedert

  3. Zwang zur ausführlichen Dokumentation!

  4. In der Version 9001:2000 flexibel und adaptierbar

  5. Prozeßorientiert

  6. Extern zertifizierbar !

  7. Zukunftssicher !

Die gelegentlich immer noch kommunizierte Ansicht, die ISO sei für Dienstleistungsunternehmen wie medizinische Einrichtungen wegen ihrer Herkunft aus der Industrie und der dadurch bedingten Technik-Lastigkeit, nicht anwendbar, war sicherlich für ältere Ausgaben der ISO nicht unbegründet.
Für die jetzt gültige ISO 9001:2000 ist dies jedoch nicht mehr zutreffend, da die Norm dahingehend modifiziert und weiterentwickelt wurde, dass die Abbildung von Dienstleistungsunternehmen sehr wohl möglich ist.
Dies darf auch insofern nicht verwundern, als natürlich insgesamt in der Volkswirtschaft in den letzten 20 Jahren eine gravierende Umstrukturierung von den ausschließlich produzierende Unternehmen hin zu einem Überwiegen der Dienstleistungsunternehmen stattgefunden hat, dem auch die ISO sich anpassen musste.

Die zweite große, in Deutschland verbreitete Systematik ist das EFQM-System. EFQM ist jedoch für die Erstentwicklung eines QMS in einem Kleinunternehmen ungeeignet, da das Prinzip der Selbstbewertung, wie sie im EFQM-System praktiziert wird, natürlich voraussetzt, dass eine bewertbare Struktur und verwertbare Daten im Unternehmen bereits vorhanden sind (s.a. QM-Systeme).


Do it yourself oder QM-Berater?

Jeder Leiter eines Unternehmens oder ein leitender Angestellter kann bei entsprechendem Aufwand soweit fortgebildet werden, daß er oder sie in der Lage ist, unter Zugrundelegung einer Norm ein QMS für sein Unternehmen zu entwickeln.

Es liegt auf der Hand, dass dies u.U. ein sehr beschwerlicher Weg ist und der Ressourcenverbrauch bei der Umsetzung des Projektes "Eigenentwicklung eines QMS" im Unternehmen nicht unerheblich ist.
Kleinunternehmer neigen dazu Ihre eigene Arbeitskraft nicht betriebswirtschaftlich zu bewerten, sie kostet ja scheinbar nichts. Läßt man dies ausnahmsweise einmal gelten, so muß der so denkende Unternehmer allerdings davon ausgehen, dass die Umsetzung eines solchen Projektes, abhängig von der Größe und der Struktur des Unternehmens zwischen 400 und 800 Mannstunden kosten wird.

Etwas leichter geht es mit einem professionellen QM-Berater, der das Metier QM beherrscht, der "weiß wie es geht" und der gegen Tageshonorar dem QM-Eleven sagt und zeigt was er tun muß um zu einem QMS für sein Unternehmen zu kommen. Der Umfang des Beratungsbedarfs ist Abhängig von der Vorbildung im beratenen Unternehmen und von der Betriebsgröße sowie von der Komplexität der Unternehmensstruktur, bzw. der dort vorherrschenden Prozesse.
Ein Beratungsbedarf von 15 bis 20 Manntagen ist jedoch bei einer Neuentwicklung zu unterstellen. Bei der Suche und der Auswahl eines QM-Beraters sind eine Menge von Einzelheiten zu bedenken, wenn man einerseits das Ziel schnell und sicher erreichen will und andererseits vor unliebsamen, insbesondere finanziellen Überraschungen sicher sein will.

Eine gute Checkliste für die Beraterwahl finden Sie unter dem folgenden link:
http://www.hwk-duesseldorf.de



Muster-Lösung

Ein weiterer gangbarer Weg besteht darin, anhand einer Reihe von vorgefertigten Muster-Dokumenten und einem Musterhandbuch ein eigenes System zu entwickeln. Die Muster nutzt man dabei als Leitstruktur. Diese Vorgehensweise kann von einem mehr oder weniger ausgedehnten Schulungsprogramm begleitet sein.


Master-Systeme, der Königsweg?

Unter einem Mastersystem versteht man ein QMS in welchen die notwendigen Dokumentationen der Prozesse für den Grundtyp einer bestimmten Betriebsart, wie z.B. einer Arztpraxis, einem Krankenpflege-Dienst, einer Apotheke etc. bereits fertig formuliert ist. Diese vorgefertigte und normenkonforme Dokumentation muß dann vom jeweiligen Anwender nur noch auf seine Verhältnisse adaptiert und ggf. ergänzt werden.

Diesem Prinzip folgt das QMS PraxiZert®. Die Entwickler von PraxiZert®, selbst niedergelassene Fachärzte, sind im Rahmen der Entwicklung zu der Überzeugung gelangt, dass die jeweilige Neuentwicklung eines QMS bei Gruppengleichen Kleinunternehmen, wie Arztpraxen etc. vermeidbar ist und im Prinzip eine nicht vertretbare Verschwendung von Ressourcen darstellt.



Zertifizierung oder nicht?

Unter Zertifizierung versteht man eine Bewertung der Normenkonformität eines QMS durch einen unabhängigen Dritten. Das Gesetz (§135a SGB V) schreibt dies z.Z. nicht vor; Ausführungsbestimmungen fehlen allerdings noch.
Da Zertifizierung auch nicht ganz preiswert ist, muß dies jeder selbst entscheiden, ob er dies will oder nicht. Grundsätzlich ist natürlich anzumerken, dass bei dem allgegenwärtigen Misstrauen, dass insbesondere der Ärzteschaft aus der Politik entgegenschlägt, eine Zertifizierung der richtige Weg ist sich aus dieser Klammer zu befreien.
Der zweifelsfreien Unabhängigkeit des Zertifizierungsunternehmens kommt dabei natürlich eine wesentliche Bedeutung zu.